Die Bildungsprämie

Im Rahmen der Bildungspämie fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die berufliche Weiterbildung durch die Ausgabe von „Prämiengutscheinen“. Mit dem Prämiengutschein übernimmt der Bund 50% der Weiterbildungskosten, maximal jedoch 500 Euro. Für unsere Veranstaltungen bedeutet das, dass 50% der Honorarkosten übernommen werden, die anderen 50% Honorarkosten plus „Biovollverpflegung, Haus, Orga“ und Unterkunft sind selbst zu zahlen.

Einen Prämiengutschein können Sie erhalten, wenn Sie mindeedestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind und Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 20.000 Euro (oder 40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Vorraussetzung ist die deutsche Staatsangehörigkeit oder eine gültige Arbeitserlaubnis für Deutschland. Auch Berufsrückkehrer/-innen oder Mütter und Väter in Elternzeit können einen Prämiengutschein bekommen.
Sie können den Prämiengutschein einmal jährlich in einem Beratungsgespräch in einer anerkannten Beratungsstelle erhalten; anschließend können Sie ihn mit der Anmeldung beim Bildungsträger abgeben und erhalten eine reduzierte Rechnung. Wichtig: Erst beraten lassen, dann anmelden! Und auch wichtig: Es ist nur ein Beratungsgespräch pro Kalenderjahr möglich. Deshalb ist es wichtig, sich vorher schon gut zu informieren, was förderfähig ist, und das Bildungsziel recht klar zu haben.
Wo es eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe gibt, erfahren Sie unter Tel. 0800 2623 000. Oder Sie finden sie im Internet mit der Übersichtskarte auf der Seite der Bildungsprämie: www.bildungspraemie.info
Alle Beratungsstellen sind telefonisch oder per E-Mail erreichbar. Die individuell vereinbarten Beratungstermine sind kostenlos.

Auf dem Prämiengutschein sind die Person, das Weiterbildungsziel und die Weiterbilldungseinrichtungen, in denen der Gutschein eingelöst werden kann, vermerkt. Der Gutschein muss innerhalb von 3 Monaten bei einem Weiterbildungsinstitut mit der Anmeldung eingereicht werden.



Weitere Infos:
Bildungsprämie




Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.

 
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